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AGB/Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Erlebt – was e.V. (AGB) 

Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen, Angebote und Leistungen des Erlebt – was e.V., nachfolgend “Anbieter” genannt.
  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ausdrücklich schriftlich zu. 

Zustandekommen eines Vertrages/ Widerrufsfrist / Kündigung  

  1. Ein Vertrag über ein Angebot kann mündlich und schriftlich Zustandekommen. Dies kann persönlich, telefonisch, per Buchungsanfrage über Mail, oder die Webseite www.erlebt-was.de im jeweiligen Buchungsformular geschehen. Er wird in jedem Fall vom Anbieter schriftlich bestätigt.  
  2.  Ein Vertragsabschluss kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden, außer der Vertrag kommt 4 Wochen oder kürzer vor dem Angebotsbeginn zu Stande.  
  3. Eine Stornierung kann von allen Vertragspartnern nur auf schriftlichen Weg erfolgen. Es gelten die Stornierungsbedingungen. 

Leistungsbeschreibung 

  1. Der Umfang der Angebote und Programme ergeben sich aus der schriftlichen Angebotsbeschreibung sowie der Auftragsbestätigung des Anbieters. 
  2. Änderungen oder Erweiterungen der Angebote und Programme bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. 

Zahlungsbedingungen / Stornobedingungen 

  1. Die Höhe der Zahlung ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Vereinbarung. 
  2. Die Zahlungsbedingungen finden sie ebenfalls in der schriftlichen Auftragsbestätigung oder ihrer Rechnung. Im Regelfall ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach dem Vertragsschluss zu bezahlen.  
  3. Es stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten wie die Online Bezahlung, Überweisung und Bezahlung per Karte vor Ort zur Verfügung. Ihre jeweiligen Zahlungsmöglichkeit sind in der Auftragsbestätigung oder Rechnung ausgewiesen.  
  4. Nach dem Ablauf der Widerrufsfrist, sind die Stornokosten wie folgt gestaffelt. 
    1. 29 Tage oder länger vor Angebotsbeginn 30% 
    2. 28 Tage bis 8 Tage vor Angebotsbeginn 50%  
    3. 7 Tage oder weniger vor Angebotsbeginn oder nach dem Angebotsbeginn 100% 

Änderung des Programmes / Absage des Programmes / Zu spät kommen der TN oder Gruppe 

  1. Sollte eine Veranstaltung durch ungenügende Beteiligung oder aus anderen Gründen nicht durchgeführt werden können, so besteht Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. 
  2. Der Erlebt was e.V. und die externen Veranstalter verpflichten sich spätestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn die Veranstaltung abzusagen. 
  3. Bei schlechtem Wetter und in begründeten Fällen (beispielsweise eine starke Verspätung der Teilnehmenden) behält sich der Veranstalter das Recht auf Programmänderung oder Verlegung des Programms auf ein anderes Datum vor. Sollte dies nicht angenommen werden oder nicht gewünscht sein, kann die Teilnahmegebühr nicht rückerstattet werden.  
  4. Bei externen Anbietern treten deren AGB in Kraft. 

Teilnahmebedingungen 

  1. Für die Freizeitaktivitäten gelten weitere Teilnahmebedingungen. Diese finden Sie bei der Buchung der Aktivitäten und auf unserer Webseite.  
  2. Sicherheitstechnischen Anweisungen der Mitarbeitenden von Erlebt was e.V. ist stets Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung sind die Mitarbeitenden von Erlebt was e.V. berechtigt, den Teilnehmenden die weitere Teilnahme an der Aktivität zu verbieten, ohne dass dies einen Anspruch des Teilnehmenden auf Ersatz für die Aktivität begründet. 
  3. Der Teilnehmende bzw. die erziehungsberechtigte Person bestätigt hiermit, Kenntnis darüber zu haben, dass die Aktivitäten und Natursportarten des Erlebt was e.V. mit einem nicht kalkulierbaren Restrisiko verbunden sind. Trotz Sicherheitseinweisungen und Sicherheitsvorkehrungen besteht das Risiko schwerer Verletzungen zu erleiden. Zusätzliche Risiken und Gefahren entstehen insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung der angebotenen Vorrichtungen und Sicherungseinrichtungen. Der Teilnehmenden bzw. die erziehungsberechtigte Person erklärt hiermit, all diese mit der Teilnahme an Aktivitäten und Natursportarten verbunden Risiken und Gefahren, aus freiem Willen in Kauf zu nehmen. 

Haftung 

  1. Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 
  2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 
  3. Für Personen- und Sachschäden, die während einer Veranstaltung auftreten, übernimmt der Verein „Erlebt was e.V.“ die Haftung im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung. Diese Haftung erstreckt sich jeweils auf den Veranstaltungsort bzw. den Treffpunkt zu den angegebenen Veranstaltungszeiten. Es gilt zu beachten, dass dieser Versicherungsschutz nur gewährt wird, sofern keine Leistungen aus anderen privaten oder gesetzlichen Versicherungen beansprucht werden können. 
  4. Die Erlebt was e.V. haftet jedenfalls nicht für den Verlust persönlicher Gegenstände der Teilnehmenden. Zum Umkleiden kann die Sanitäranlage genutzt werden. Der Erlebt was e.V. stellt zu bestimmten Veranstaltungen kostenfrei Container, zur Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen zur Verfügung. Der Erlebt was e.V. haftet nicht bei Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände, auch nicht bei Einbruch in die absperrbaren Container. Wahrgenommene Beschädigungen der Container haben Benutzer unverzüglich Mitarbeitenden von Erlebt was e.V. mitzuteilen. 
  5. Für vorsätzlich verursachte Schäden haften die Teilnehmenden oder deren Erziehungsberechtigten selbst. Bei Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen durch die Erziehungsberechtigten oder Teilnehmenden erhalten sie die Verantwortung für eventuell entstehende Schäden. Der Verein „Erlebt was e.V.“ haftet nicht für während der Veranstaltung verlorengegangene Gegenstände. 

Ausschluss von Teilnehmenden 

  1. Der Verein behält sich das Recht vor, Teilnehmende aufgrund von erheblichen Regelverstößen, Fehlverhalten, unzureichender Ausstattung oder Krankheitssymptomen vom Programm auszuschließen. In diesen Fällen müssen bei minderjährigen Teilnehmenden die Erziehungsberechtigten das Kind abholen, oder die Begleitpersonen der Gruppe die Betreuung und Aufsichtspflicht übernehmen. 
  2. Dadurch entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Kosten.

Aufnahme und Veröffentlichung von Bildern, Videos und Tonaufnahmen 

  1. Der Erlebt – was e.V. ist berechtigt Bild-, Video- und Tonaufnahmen der Teilnehmenden zu machen und diese für die Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden. Dazu zählen die Veröffentlichung auf sozialen Medien wie Instagram, Facebook, TikTok, Youtube, auf unserer Webseite www.erlebt-was.de, in der Presse, im Fernsehen und per Mail in Newslettern und Werbeangeboten.  
  2. Wir respektieren die Privatsphäre jedes Teilnehmenden, Sie können der Aufnahme und der Veröffentlichung jederzeit schriftlich widersprechen.  
  3. Bei Vertragspartnern wie Institutionen, Schulen und Firmen, ist der Erlebt – was e.V.  berechtigt die Namen und gegebenenfalls Logos der Vertragspartner zu nutzen, um diese als Referenz in den Bereits in 9.1 genannten Medien anzugeben. Dieser Berechtigung kann jederzeit schriftlich widersprochen werden. 

Datenschutz und Speicherung  

  1. Der Dienstleister verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. 

Abschlussbestimmungen 

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. 
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
  3. Gerichtsstand ist Dortmund, Deutschland. 
  4. Diese AGB wurden zuletzt am 12.01.2024 aktualisiert. 

 

 

 

 

Teilnahmebedingungen für Freizeitaktivitäten bei Erlebt was e.V. 

Begriffsklärung 

  1. Freizeitaktivitäten meint die Ferienwoche, Waldläufer, (R)auszeit, Mountainbikekurse, Kindergeburtstage, Abschlussfeste und ähnliche Angebote.  

Anmeldeverfahren  

  1. Die Teilnahme an den Freizeitaktivitäten von „Erlebt was e.V.“ erfordert eine vorherige Anmeldung. Ohne diesen Schritt ist eine Teilnahme nicht möglich. 
  2. Bei der Anmeldung sind die relevanten Informationen über einen Erziehungsberechtigten, das anzumeldende Kind sowie die notwendigen Daten des Kindes anzugeben.  
  3. Diese Daten dienen dazu, die Betreuung des Kindes durch den Verein „Erlebt was e.V.“ sicherzustellen. Es ist wichtig, dass alle Angaben wahrheitsgemäß erfolgen, da andernfalls der Verein „Erlebt was e.V.“ keine Haftung übernimmt. 

Wichtige Informationen für Veranstalter*innen  

  1. Wenn das angemeldete Kind Medikamente einnehmen muss, unter Allergien oder chronischen Erkrankungen leidet, ist es zwingend erforderlich, diese Details während der Anmeldung mitzuteilen.  
  2. Sollte das Kind während der gebuchten Veranstaltung Medikamente einnehmen müssen, bedarf es einer schriftlichen Erlaubnis dafür. 

Haftungsregelungen  

  1. Für Personen- und Sachschäden, die während einer Veranstaltung auftreten, übernimmt der Verein „Erlebt was e.V.“ die Haftung im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung.  
  2. Diese Haftung erstreckt sich jeweils auf den Veranstaltungsort bzw. den Treffpunkt zu den angegebenen Veranstaltungszeiten.  
  3. Es gilt zu beachten, dass dieser Versicherungsschutz nur gewährt wird, sofern keine Leistungen aus anderen privaten oder gesetzlichen Versicherungen beansprucht werden können. 

Teilnehmerverantwortung bei Schäden  

  1. Für vorsätzlich verursachte Schäden haften die Teilnehmenden oder deren Erziehungsberechtigten selbst.  
  2. Bei Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen durch die Erziehungsberechtigten oder Teilnehmenden erhalten sie die Verantwortung für eventuell entstehende Schäden.  
  3. Der Verein „Erlebt was e.V.“ haftet nicht für während der Veranstaltung verlorengegangene Gegenstände. 

Verantwortung bei Onlineanmeldung  

  1. Insbesondere bei der Onlineanmeldung müssen die Daten von Erziehungsberechtigten und des anzumeldenden Kindes korrekt angegeben werden. Andernfalls übernimmt der Verein „Erlebt was e.V.“ keine Haftung. 
  2. Im Falle der Feststellung falscher Angaben behält sich der Verein das Recht vor, die Teilnahme des Kindes abzulehnen und die Buchung zu stornieren, wobei die Stornierungsbedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. 

Veranstaltungsabsage oder Programmänderung durch „Erlebt was e.V.“  

  1. Bei unzureichender Beteiligung oder anderen Gründen, die die Durchführung einer Veranstaltung verhindern, besteht Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren.  
  2. Der Verein „Erlebt was e.V.“ und externe Veranstalter verpflichten sich, die Veranstaltung spätestens zwei Tage vor Beginn abzusagen. Bei schlechtem Wetter oder in begründeten Fällen kann es zu Programmänderungen kommen, für die keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt.  
  3. Bei externen Anbietern gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen. 

Nichtteilnahme  

  1. Jede Anmeldung ist verbindlich. Bei unentschuldigter Nichtteilnahme an einer gebuchten Veranstaltung bleiben die Teilnahmegebühren fällig und werden nicht erstattet.  
  2. In begründeten Fällen, wie Krankheit, ist eine Erstattung oder Nichtzahlung möglich, wenn die Absage bis 20:00 Uhr am Vortag der Veranstaltung telefonisch oder per E-Mail mit einer Krankmeldung des behandelnden Arztes erfolgt. Die Entscheidung darüber obliegt dem Verein. 

Unpünktliches Erscheinen  

  1. Teilnehmende, die zu spät zur Veranstaltung erscheinen, verlieren den Anspruch auf Teilnahme und Rückerstattung der Gebühr, siehe auch „Nichtteilnahme“. 

Verbindlichkeit der Angebotszeiten  

  1. Die Betreuung der angemeldeten Teilnehmenden beginnt erst ab dem festgelegten Zeitpunkt. Kinder, die vor Angebotsbeginn abgegeben werden, haben keinen Anspruch auf Aufsicht und handeln auf eigene Verantwortung. 
  2.  Nach dem ausgeschriebenen Angebotsende wird keine Betreuung mehr gewährleistet. Pünktliches Bringen und Abholen sind daher erforderlich. 

Hinweis zu Ausflügen 

  1. Bei Ausflügen können die Kinder den Veranstaltungsort in Begleitung der Mitarbeiter verlassen, um beispielsweise Skateparks, Wälder oder Seen zu besuchen. 

Erreichbarkeit während der Veranstaltung  

  1. Erziehungsberechtigte müssen während der Veranstaltung telefonisch erreichbar sein. 

Regelwerk und Konsequenzen bei Regelverstößen  

  1. Das Team von „Erlebt was e.V.“ kann bei wiederholten Regelverletzungen eine Mahnung aussprechen und sich mit den Erziehungsberechtigten in Verbindung setzen.  
  2. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann ein Ausschluss aus dem Angebot erfolgen, wobei die Eltern telefonisch benachrichtigt werden. 
  3. Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund von Regelverstößen entstehen. 

Ausschluss vom Programm  

  1. Der Verein behält sich das Recht vor, Teilnehmende aufgrund unzureichender Ausstattung, wiederholten Regelverletzungen oder Krankheitssymptomen vom Programm auszuschließen. Die Erziehungsberechtigten müssen in allen Fällen das Kind abholen. 
  2. Dadurch entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Kosten.

Abholung des Kindes  

  1. Wenn das Kind nicht von einer aufsichtsberechtigten Person abgeholt wird, sollte eine schriftliche Mitteilung am Veranstaltungstag vorliegen. 
  2. Abholberechtigte Personen müssen bei der Anmeldung angegeben werden. 
  3. Eltern sollten ihre Kinder pünktlich zum Ende der Veranstaltung abholen.

Kleingruppenregelung  

  1. Die Kinder bewegen sich innerhalb der Freizeitangebote eigenständig in Kleingruppen auf dem Gelände. Das Regelwerk von „Erlebt was e.V.“ sieht Kleingruppen von mindestens 3 Teilnehmenden vor.  
  2. Bei Nichteinhaltung des Regelwerks übernimmt der Verein keine Haftung für Schäden. 

Aufnahme und Veröffentlichung von Bildern, Videos und Tonaufnahmen  

  1. „Erlebt was e.V.“ ist berechtigt, Bild-, Video- und Tonaufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden, einschließlich sozialer Medien, Webseite, Presse, Fernsehen und Newslettern. Teilnehmende können der Aufnahme schriftlich widersprechen.